OLG Hamm, Beschluss vom 16. Januar 2015 – I-15 W 302/14, 15 W 302/14 –, juris

Leitsatz

Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben.