Die Europäische Union und Japan haben am 17.07.2018 in Tokio das bislang größte von der EU ausgehandelte Handelsabkommen sowie ein strategisches Partnerschaftsabkommen unterzeichnet.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den beiden großen Volkswirtschaften ist ein klares Signal für Multilateralismus und fairen, regelbasierten Welthandel. „Heute ist ein historischer Tag für unsere langjährige Partnerschaft. Die heutige Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan ist ein Meilenstein für den Welthandel, und ich freue mich, dass wir erstmals ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet haben, das unsere Zusammenarbeit auf eine höhere Ebene stellt“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Tokio.
„Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird sich weit über unsere Küsten hinaus auswirken. Zusammen geben wir eine Erklärung über die Zukunft des freien und fairen Handels ab. Wir zeigen, dass wir stärker und besser dastehen, wenn wir zusammenarbeiten, und wir werden mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es beim Handel nicht nur um Zölle und Schranken geht, sondern um Werte, Prinzipien und die Suche nach einer guten Lösung für alle. Wir sind der Auffassung, dass Protektionismus nicht Schutz bedeutet – und es keine Einheit geben kann, wo Unilateralismus herrscht“, fügte Juncker an.
Jean-Claude Juncker‚ Präsident der Europäischen Kommission, und Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, vertraten die Europäische Union auf dem Gipfel. Japan wurde durch Premierminister Shinzo Abe vertreten. Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Jyrki Katainen nahm ebenfalls an dem Gipfel teil. Nach den Überschwemmungen und Erdrutschen im westlichen Japan boten die EU-Staats- und Regierungschefs dem Premierminister ihre Unterstützung an. Die Ausführungen von Präsident Juncker auf der Pressekonferenz im Anschluss an das Gipfeltreffen stehen online in voller Länge zur Verfügung. Die Europäische Union und Japan gaben eine Gemeinsame Gipfelerklärung ab.
Für einen offenen, fairen und Win-win-Handel
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist das bisher umfangreichste, das von der Europäischen Union jemals ausgehandelt wurde. Es schafft eine offene Handelszone mit mehr als 600 Mio. Menschen und fast einem Drittel des weltweiten BIP. Es wird die überwiegende Mehrheit der 1 Mrd. Euro an Zöllen, die jährlich von EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, entrichtet werden, abschaffen und dazu führen, dass eine Reihe seit langem bestehender rechtlicher Hindernisse, z. B. für Autos, beseitigt werden. Außerdem wird durch das Abkommen der japanische Markt mit 127 Mio. Verbraucherinnen und Verbrauchern für wichtige landwirtschaftliche EU-Ausfuhren geöffnet, und die Möglichkeiten für EU-Ausfuhren in einer ganzen Reihe weiterer Sektoren werden erhöht. Dem Abkommen liegen die höchsten Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zugrunde und es enthält ein eigenes Kapitel über nachhaltige Entwicklung. Es handelt sich um das erste von der Europäischen Union ausgehandelte Handelsabkommen, das ein spezifisches Engagement für das Pariser Klimaschutzübereinkommen enthält.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte dazu: „Wir senden ein starkes Signal an die Welt, dass zwei der größten Volkswirtschaften weiter vom offenen Handel überzeugt sind und Unilateralismus und Protektionismus ablehnen. Der wirtschaftliche Nutzen dieses Abkommens ist klar. Durch die Abschaffung der Zölle in Milliardenhöhe, die Vereinfachung der Zollverfahren und die Beseitigung der Handelshemmnisse an den Grenzen werden Unternehmen auf beiden Seiten Möglichkeiten eröffnet, ihre Exporte anzukurbeln und ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten.“
Vereinbarung über Schaffung des weltweit größten Raums für sicheren Datenverkehr
Ergänzend zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen haben die EU und Japan haben heute ihre Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Sie haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können. Aufbauend auf einem hohen Schutzniveau für personenbezogene Daten wird durch diesen Angemessenheitsbeschluss der weltweit größte Raum für sichere Datenübertragung geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger der EU werden bei einer Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten nach Japan in den Genuss eines starken Schutzes kommen, der im Einklang mit den EU-Datenschutzstandards steht.
Jede Seite wird nun ihre jeweiligen internen Verfahren für die Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung einleiten. Im Falle der EU gehören dazu die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses sowie die Zustimmung eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die Kommission den Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan annehmen.
Abkommen über eine strategische Partnerschaft für wirklich strategische Partner
Die Europäische Union und Japan sind gleichgesinnte Partner, die sowohl bilateral als auch in multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen und der G7 zusammenarbeiten. Das am 17.07.2018 von Präsident Juncker‚ Präsident Tusk und Premierminister Abe ebenfalls unterzeichnete Abkommen wird die Beziehungen zwischen der EU und Japan vertiefen und stärken, indem ein übergreifender und verbindlicher Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit geschaffen wird.
„In der heutigen Welt kann kein Land die globalen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, alleine bewältigen“, erklärte die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini im Vorfeld des Gipfels. „Japan ist ein Land, mit dem wir bereits in vielen Bereichen zusammenarbeiten, von der Friedenskonsolidierung bis hin zur Entnuklearisierung, von der Terrorismusbekämpfung bis hin zu einem wirksamen Multilateralismus. Das Abkommen über eine strategische Partnerschaft wird es uns ermöglichen, diese Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen zu verstärken, aber auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit in neuen Bereichen – wie Wissenschaft, Technologie und Innovation, Umwelt und Energie, Klimawandel und Sicherheit – eröffnen.“
Ein Factsheet zum Abkommen über eine strategische Partnerschaft ist online verfügbar, ebenso wie Informationen über die Unterstützung seiner Umsetzung im Rahmen des Partnerschaftsinstruments. Darüber hinaus erörterten die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel regionale und außenpolitische Fragen wie die Lage auf der koreanischen Halbinsel, den Konflikt in der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols sowie die Verpflichtung zur Wahrung des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans, unter anderem der Atomvereinbarung mit Iran. Wie im Abkommen über die strategische Partnerschaft vorgesehen, haben die Staats- und Regierungschefs auch das gemeinsame Engagement für die Stärkung der Zusammenarbeit in globalen Fragen erörtert und das gemeinsame Eintreten der EU und Japans für eine auf Regeln basierende internationale Ordnung mit Multilateralismus, Demokratie, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, offenen Märkten und einem globalen Handelssystem mit der Welthandelsorganisation im Kern bekräftigt.
Quelle: EU-Aktuell v. 17.07.2018
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