OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2014 – I-25 Wx 84/14, 25 Wx 84/14 –, juris

Orientierungssatz

Die Feststellung der Erbfolge ist nach einem gemeinschaftlichen Testament nur dann möglich, wenn zur persönlichen Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen ist, dass der Erblasser das Testament eigenhändig unterschrieben hat.