Der Deutsche Anwaltverein hat durch seinen Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht zum Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Stellung genommen (DAV-Stellungnahme Nr. 56/15). Darin begrüßt der DAV das Gesetzgebungsvorhaben grundsätzlich. Er weist allerdings darauf hin, dass im Wege der Umsetzung Neuregelungen eingeführt werden, die über den Regelungsinhalt der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hinausgehen. Der DAV regt an, die neu geplante Bedenkzeit – analog der Laufzeit für ein Widerrufsrecht – auf 14 Tage zu verlängern, das derzeit gültige „Widerrufsrecht“ bei versäumter oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung aufrecht zu erhalten, insbesondere keine Rückwirkung gesetzlicher Änderungen im Widerrufsrecht vorzusehen und die Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung auf Verbraucherdarlehen zu erstrecken.
Von Carsten Oehlmann|2015-10-23T10:17:04+02:00Donnerstag, 22. Oktober 2015|Kategorien: Bank- und Kreditrecht / Kapitalanlagerecht, Bau- und Immobilienrecht|Kommentare deaktiviert für Der DAV warnt: Die geplante Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie geht über den Regelungsinhalt der Richtlinie hinaus
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