Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 23.3.2020

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23.März 2020 umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.

Kernpunkte der Soforthilfen:
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Mrd. Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie https://www.bundesfinanzministerium.de/url/Eckpunkte-Soforthilfe.

Corona: 50 Mil­li­ar­den Eu­ro So­fort­hil­fen für klei­ne Un­ter­neh­men auf den Weg ge­bracht
Stefanie SchrammRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Steuerrecht
  • Testamentsvollstreckerin