Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 15.03.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung gefordert, die Importquote für Arzneimittel abzuschaffen.

Die derzeit geltende Importquote verpflichtet deutsche Apotheker, günstigere Medikamente aus dem Auslandsvertrieb zu nutzen, um die Krankenkassen zu entlasten. Der Bundesrat kritisiert diese Quote als bürokratische Doppelregulierung ohne großes Einsparpotenzial. Durch neuere preisregulierende Gesetze und aktuelle Rabattvereinbarungen habe sie erheblich an Bedeutung verloren. Der Importzwang berge zudem die Gefahr nicht mehr nachvollziehbarer Handelswege.

Deutliche Kritik übt die Stellungnahme auch am Plan der Bundesregierung, die Approbationsordnung für Zahnmedizin künftig ohne Beteiligung des Bundesrates ändern zu können. Die Länder erinnern daran, dass in erster Linie sie für die Ausbildung und staatliche Prüfung der Zahnärztinnen und Zahnärzte zuständig sind. Die geplante Abschaffung des Zustimmungserfordernisses stelle einen eklatanten Eingriff in die Verwaltungshoheit der Länder dar und müsse daher gestrichen werden.

Neben zahlreichen fachlichen und rechtstechnischen Anregungen zur Verbesserung des Entwurfs fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah schärfere Straftatbestände und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen auf den Weg zu bringen. Sie sollten sich am Betäubungsmittelstrafrecht orientieren.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf mehrere Arzneimittelskandale der letzten Zeit – beispielsweise Lunapharm, Valsartan, Bottrop und Brüggen-Bracht. Der Bund soll deshalb mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten erhalten. Beabsichtigt ist auch, die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken zu verschärfen. Heilpraktiker sollen nur noch in Ausnahmefällen verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst herstellen dürfen. Für Versicherte lässt der Gesetzentwurf die Zuzahlung entfallen, wenn ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen sollen in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen haben. Ein weiterer Aspekt des Vorhabens: Patienten sollen leichter so genannte Biosimilars erhalten, also biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Außerdem enthält der Gesetzentwurf einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Weitere Informationen
Bundesrat fordert Abschaffung der Importquote für Arzneimittel Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (BR-Drs. 53/19 – PDF, 2,2 MB)

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 15.03.2019

Bundesrat fordert Abschaffung der Importquote für Arzneimittel
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
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