Auch das Thema digitaler Nachlass stieß auf großes Interesse. Der DAV machte deutlich, dass die Rechtslage beim Thema digitaler Nachlass derzeit nicht klar sei, was zu Problemen in der Praxis führen kann. So kann etwa der erbrechtliche Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge mit dem Fernmeldegeheimnis in Konflikt stehen. Als Lösungsvorschlag forderte der DAV eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes mit dem Ziel, Erben ein volles Zugriffsrecht auf den digitalen Nachlass zu gewähren. „Es muss sichergestellt werden, dass die Erben ein uneingeschränktes Zugriffsrecht erhalten“, sagte der DAV-Präsident. Darüber berichteten unter anderem die FAZ und die Deutsche Presseagentur (dpa).

Quelle:

DAV-Depesche
DeutscherAnwaltVerein

Nr. 36/16
15. September 2016