Bis Ende September werden die letzten Steuererklärungen ausgefüllt. Dabei patzen Steuerberater immer wieder, der Schaden kann mehrere tausend Euro ausmachen. Wann Betroffene zahlen müssen und Berater haften.

In der Rubrik „Der Streitfall des Tages“ analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren.

Der Fall

Es lässt ein wenig mit Vorsorgeuntersuchungen vergleichen. Man geht nicht gerne hin, weil es meist nicht wirklich angenehm ist. Ganz wie beim Steuerberater. Man muss ihm einfach vertrauen. Und doch geht die Rechnung nicht immer auf.

So verspricht ein Steuerberater seiner Mandantin, aufzupassen und für sie die Dinge zu regeln. Doch tatsächlich macht er nichts. Für die Steuerzahlerin ist das nicht so lustig. Sie muss jetzt deswegen nachzahlen. Obwohl das vermeidbar gewesen wäre. Die Betroffene ist eine selbstständige Familienhelferin und zahlt in den Jahren 2000 bis 2004 keine Umsatzsteuer.

Das Finanzamt erlässt später Steuerbescheide, die zu einer Steuernachzahlung von insgesamt 12.233 Euro führen. Der Steuerberater bekommt diese Bescheide und hat nichts zu beanstanden. Daraufhin zahlt die Frau an den Fiskus.

Die Krux: Ihr Steuerberater versprach ihr in Sachen Rechtsprechung und der Literatur zur Umsatzsteuerpflicht von Familienhelfern „am Ball“ zu bleiben. Und siehe da: Die Rechtslage änderte sich. Doch der Berater verschlief es. Er hätte die Steuerbescheide durch Einsprüche offen halten müssen.

Die Gegenseite

Markus Deutsch, Pressesprecher des Deutschen Steuerberaterverbandes, kennt aus seinem Bekannten- und Kollegenkreis, keinen einzigen Fall, in dem ein Berater haften musste. Dennoch erklärt er: „Es gibt einfach zu viele rechtliche Unsicherheiten. Bei zahlreichen Gesetzen steht die Rechtmäßigkeit nicht fest, und es ist nicht klar, ob sie nun gelten oder nicht. Wir müssen ständig vorsorglich Einsprüche einlegen, um Steuerbescheide offen zu halten.“

Deutsch hält angesichts der Gesetzeskomplexität den einen oder anderen Fehler für menschlich. Außerdem entstehe den Betroffenen ja kein echter Schaden. Jeder Steuerberater ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ersetzen dann unter anderem auch die zu viel gezahlte Steuer.

Dennoch sollten Mandanten immer eines wissen: Wenn sie ihre Steuererklärung unterschreiben, sind letztlich nur sie für die Erklärung verantwortlich. Sie haften für die Angaben auch dann, wenn ein Berater ihre Erklärung gemacht hat. Wurden beispielsweise Fristen versäumt oder Unterlagen nicht vollständig oder rechtzeitig eingereicht, ist es der Steuerzahler, der dafür zur Rechenschaft gezogen wird und die Nachteile, wie beispielsweise einen Säumniszuschlag, tragen muss.