Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. April 2014 – 12 Wx 24/14 –, juris

Leitsatz

Das Gericht kann sich gemäß § 242 BGB nicht auf ein Erlöschen des Vergütungsanspruchs nach § 2 Satz 1 VBVG berufen, wenn es dem Berufsnachlasspfleger zur Einreichung des Vergütungsantrages zuvor eine Frist von drei Monaten nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft eingeräumt hat.