- BGH, Beschluss vom 15. April 2015 – XII ZB 534/14 –, juris
Leitsatz
- 1. Bei einer durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen (Vor-)Erbschaft und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen.
- 2. Er ist deshalb weder an dem Vergütungsfestsetzungsverfahren zu beteiligen noch steht ihm gegen die abschließende Festsetzungsentscheidung ein Beschwerderecht zu.