OLG Düsseldorf, 20.03.2018 Pressemitteilung Nr. 06/2018
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dicks in vier Vergabenachprüfungsverfahren um die Vergabe eines Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken Verhandlungstermine bestimmt. Die Termine im Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, finden statt am

 

                                 Mittwoch, den 28.03.2018, ab 10.15 Uhr im Saal BZ 5.

Der Vergabesenat verhandelt über sofortige Beschwerden von vier Unternehmen, die sich am Verfahren zur Vergabe des Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in einer gesicherten Inhouse-Plantage in Deutschland für den Lieferzeitraum 2019 bis 2022 beteiligt haben. Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Cannabis, das in der Medizin insbesondere der Behandlung von Schmerzpatienten dient, wurde in Deutschland in legaler Form bislang nicht gewerbsmäßig angebaut. Dementsprechend fehlt es bei den deutschen Bewerbern an Erfahrungswerten. In diesem Zusammenhang rügt das antragstellende Unternehmen im Verfahren VII-Verg 40/17, dass eine Frist zu kurz bemessen war, um, wie gefordert, einen Nachunternehmer mit entsprechenden Erfahrungen auf dem Gebiet benennen zu können. Im Verfahren VII-Verg 42/17 ist streitig, ob das sich um den Auftrag bewerbende Unternehmen eine den Anforderungen genügende Verpflichtungserklärung eines ausländischen Unternehmens vorgelegt hat, die den Zugriff auf dessen Erfahrungen im Cannabisanbau nachweist.

Mit ihren Rechtsmitteln wenden sich die Beschwerdeführer gegen die jeweiligen Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes (vgl. zu VII Verg 40/17 die Entscheidung vom 01.08.2017, VK 1 – 69/17, zu VII Verg 42/17 die Entscheidung vom 09.08.2017, VK 1 – 77/17, zu VII-Verg 52/17 die Entscheidung vom 25.10.2017, VK 1 – 119/17 und zu VII-Verg 54/17 die Entscheidung vom 13.11.2017, 1 VK – 117/17). Die Vergabekammer hatte die jeweiligen im Nachprüfungsverfahren gestellten Anträge zurückgewiesen.

Pressevertreter werden gebeten, sich unter Nennung des Medienorgans und näherer Angaben (Kamerateam/Fotoreporter etc.) unter Vorlage einer Kopie ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 22.03.2018  bis 26.03.2018, 11.00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach unter Angabe der Verfahrensbezeichnung im Betreff „Cannabisanbaurechte“ zu akkreditieren. Die maßgebliche E-Mail-Adresse lautet:

Akkreditierung@olg-duesseldorf.nrw.de

Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail oder an andere E-Mailadressen der Justiz – so auch die der Pressestelle – gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Akkreditieren sich mehr als 6 Fotoreporter und / oder mehr als 2 Kamerateams, bleibt vorbehalten, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte Kamerateams zugelassen. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt zunächst einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen.

Düsseldorf, 20. März 2018

Aktenzeichen OLG: VII-Verg 40/17, VII-Verg 42/17, VII-Verg 52/17 und VII-Verg 54/17  

Dr. Mihael Pohar
Pressedezernent
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Thomas HansenRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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