Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Juni 2015 – 7 W 23/15 –, juris

Leitsatz

Ein im Wesentlichen durch Eltern getragener Verein, der darauf gerichtet ist, eine Kindertagesstätte zu errichten und zu betreiben, um hierdurch einen Beitrag zur Erziehung und Förderung der Kinder zu leisten, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.