BGH, Pressemitteilung vom 25.09.2017
Beschlüsse vom 30. August 2017 – 4 StR 216/17
Das Landgericht Essen hat zwei Brüder, Mitglieder eines Teils einer seit Jahrzehnten miteinander verfeindeten libanesischen Großfamilie, u. a. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und beim Haupttäter auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Einen 21jährigen Neffen der beiden hat es u. a. wegen Beihilfe zum Mord zu einer Einheitsjugendstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde der Bruder bzw. Vater der Angeklagten bei einer Messerstecherei mit einem Angehörigen des verfeindeten Teils der Großfamilie verletzt. Um „Blutrache“ zu üben, lauerten die drei Angeklagten in den späten Abendstunden des 9. April 2016 einem 21jährigen Mitglied der verfeindeten Familie vor einem Lokal in der Essener Innenstadt auf. Beim Verlassen des Lokals schoss einer der Angeklagten auf das völlig überraschte Tatopfer, das getroffen zu fliehen versuchte. Die Angeklagten setzten ihm nach. Der Haupttäter gab weitere Schüsse ab, zuletzt zwei auf das bereits zusammengebrochen am Boden liegende Tatopfer. Dieses erlitt insgesamt sechs Schussverletzungen und starb einige Wochen später im Krankenhaus.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten – bei einem nach einer Korrektur des Schuldspruchs – als unbegründet verworfen.
Vorinstanz:
Landgericht Essen – Urteil vom 8. Dezember 2016 – 25 KLs 70 Js 203/16-33/16
Karlsruhe, den 25. September 2017
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