Das VG Berlin hat entschieden, dass Berlin wegen zu hoher Belastung mit Stickstoffdioxid ab Mitte 2019 elf Straßenabschnitte für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1 bis 5 sperren muss, wobei Ausnahmen für Anwohner und Handwerker zu prüfen sind.

Zudem müsse das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbotszonen für insgesamt 15 km Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, so das Verwaltungsgericht.

Der derzeit gültige Luftreinhalteplan 2011-2017 und das bisherige Konzept des Landes Berlin sähen zu seiner Fortschreibung keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des gemittelten Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxide von 40 µg/m3 vor. Bis spätestens 31.03.2019 müsse das Land Berlin den Beschluss über die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes erlassen. Zwar sei ein früherer Zeitpunkt wünschenswert, aber wegen der gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans nicht realistisch. Die Fahrverbote seien anschließend vom Land Berlin innerhalb von zwei bis drei Monaten umzusetzen.

Die insgesamt elf zu sperrenden Straßenabschnitte seien an der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße.

Der Kläger (die Deutsche Umwelthilfe) hat seine Klage, soweit er ursprünglich die Anordnung eines Fahrverbots für die gesamte Umweltzone bzw. für sämtliche Strecken, auf denen etwa eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes prognostiziert ist, verlangt hatte, auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen.

Das VG Berlin hat die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 17/2018 v. 09.10.2018

Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
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