LG Itzehoe, Urteil vom 19. August 2011 – 6 O 361/09 –, juris

Orientierungssatz

Wer im Schadensersatzprozess sechs oder sieben Jahre nach Bezahlung einer Rechnung für die von seinem Steuerberater entfaltete Tätigkeit den Zugang eines Anschreibens, das Gegenstand der Rechnung war, bestreitet, ist so zu behandeln, als hätte er Kenntnis genommen.