BGH, Pressemitteilung vom 14.03.2018

Beschluss vom 7. März 2018 – 1 StR 479/17

Das Landgericht Bamberg hat den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung in sechs und schwerer sexueller Nötigung in fünf Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs und weiterer Vergehen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt und gegen ihn ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der ehemalige Chefarzt des Klinikums Bamberg in den Jahren 2008 bis 2014 in der genannten Klinik an insgesamt zwölf Frauen in sediertem Zustand sexuelle Handlungen vor, führte teilweise Finger oder Gegenstände ein und hielt dies fotografisch und/oder filmisch fest. Zudem filmte er heimlich die Patentochter seiner Ehefrau. Während der Angeklagte die äußeren Umstände im Wesentlichen einräumte, wies er insbesondere ein sexuelles Motiv zurück und gab an, stattdessen neue Diagnosemöglichkeiten für Beckenvenenthrombose eingesetzt zu haben.

Gegen das Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Angeklagte wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Schuld- und Strafausspruch.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Bamberg keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil enthält.


Vorinstanz:

Landgericht Bamberg – Urteil vom 17. Oktober 2016 – 21 KLs 1007 Js 9594/14

Karlsruhe, den 14. März 2018

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

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Revision des Angeklagten gegen Urteil des Landgerichts Bamberg wegen schwerer Vergewaltigung verworfen
Carsten OehlmannRechtsanwalt

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