Verkehrsteilnehmer müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen

Berlin (DAV). Rettungsfahrzeuge haben im Ernstfall immer Vorrang. Deshalb müssen andere Verkehrsteilnehmer ihnen auf der Straße Platz machen. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Allerdings haben die Vorrangrechte von Rettungswagen im Einsatz ihre Grenzen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Rettungswagen im Einsatz unterliegen nicht mehr der Straßenverkehrsordnung. Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen ihnen Platz machen und sie vorbei lassen. „Diese Pflicht ist aber begrenzt“, erläutert  Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. „So müssen sich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht selbst in Gefahr bringen, um einen Rettungswagen passieren zu lassen.“

Darüber hinaus sind auch Rettungswagen, die zu einem Einsatzort unterwegs sind, an Recht und Gesetz gebunden. „Rettungsfahrer müssen auch im Ernstfall immer abwägen, ob die schnellere Fahrt zum Einsatzort ein erhöhtes Unfallrisiko wert ist“, sagt Swen Walentowski. „Ihre Fahrmanöver müssen daher umsichtig erfolgen.

Weitere Informationen über die Rechte von Rettungswagen und die Pflichten der anderen Verkehrsteilnehmer finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

DAV, Pressemitteilung vom