Die Forderung der FDP-Fraktion nach einer dauerhaften Senkung des Mindestalters zum Erwerb der Moped-Fahrerlaubnis von 16 auf 15 Jahre findet im Verkehrsausschuss keine Mehrheit.
Neben den Koalitionsfraktionen stimmte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung am 26.09.2018 gegen einen entsprechenden Antrag der Liberalen (BT-Drs. 19/2987 – PDF, 124 KB). Darin führen die Abgeordneten an, dass viele ländliche Regionen in Deutschland heute aufgrund einer Unterversorgung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf alternative Mobilitätsangebote angewiesen seien. Lange Taktzeiten und ein dünnes Streckennetz erschwerten insbesondere vielen Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, habe die Bundesregierung die Grundlage für einen Modellversuch „Moped mit 15“ geschaffen. Diese Ausnahme müsse nun deutschlandweit in eine dauerhafte rechtliche Lösung überführt werden, „sollten keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu befürchten sein“, fordert die FDP-Fraktion in ihrem Antrag.
Aus Sicht der Unionsfraktion sollte der in den fünf ostdeutschen Bundesländern laufende Modellversuch fortgeführt werden, weil dessen Ergebnisse noch nicht eindeutig seien. Dann solle eine Entscheidung getroffen werden, die deutschlandweit Geltung haben müsse, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen von Bundesland zu Bundesland zu verhindern, forderte der Unionsvertreter.
Einen Flickenteppich verhindern will auch die SPD-Fraktion, wie deren Vertreter sagte. Die Absenkung des Mindestalters für die Erlangung einer Moped-Fahrerlaubnis stelle durchaus ein alternatives Mobilitätsangebot für junge Menschen in ländlichen Räumen dar. Zum jetzigen Zeitpunkt lehne seine Fraktion den Antrag jedoch ab, da die mit dem Modellversuch verbundenen Untersuchungen und Studien noch nicht vorlägen.
Die Herabsetzung des Mindestalters schafft aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar einen Zuwachs an Autonomie für junge Menschen im ländlichen Raum. Es überwiege allerdings der Sicherheitsaspekt, sagte die Grünenvertreterin. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte etwa lehne die Absenkung ab, weil Jugendliche in dieser Altersgruppe noch nicht die ausreichenden neurophysiologischen Grundlagen hätten, um das Verkehrsgeschehen einschätzen und reagieren zu können.
Befürwortet wird die Absenkung der Altersgrenze von der AfD-Fraktion. Die Erfahrungen bei den Modellversuchen in den ostdeutschen Ländern seien positiv, sagte der AfD-Vertreter und verwies auf aktuelle Zahlen aus Sachsen-Anhalt.
Fünf Jahre seien ein ausreichend langer Testzeitraum gewesen, hieß es von der FDP-Fraktion. Die – wenn auch noch nicht veröffentlichten – Zahlen zeigten, dass es eher einen Sicherheitsgewinn als einen Sicherheitsverlust gegeben habe. So seien die Ergebnisse der Prüfungen bei den AM-15 Fahrschülern besser, als die der Älteren. In den Bundesländern, die an dem Modellversuch teilgenommen haben, gebe es eine fraktionsübergreifende Zustimmung zur Absenkung der Altersgrenze, sagte der FDP-Vertreter.
An starren Altersgrenzen festzuhalten sei unsinnig, befand der Vertreter der Fraktion Die Linke. Nicht der Gesetzgeber sondern Eltern und Fahrprüfer sollten darüber entscheiden, ob die Jugendlichen eine Fahrerlaubnis erhalten können. Die Herabsetzung ist aus Sicht der Linksfraktion eine Anpassung an die Realitäten. Das Argument, es müssten erst noch die offiziellen Ergebnisses des Feldversuches abgewartet werden, nannte er einen „vorgeschobenen Grund“.
Steffen Bilger (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, nannte die Ergebnisse des Modellversuches „nicht eindeutig“. Es sei eine schwierige Abwägungsfrage zwischen den Sicherheitsaspekten und der Mobilität. Unterschiedlich sei auch die Haltung der Bundesländer. Während sich die Länder, in denen die Modellversuche stattgefunden haben, für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters ausgesprochen hätten, sei bei anderen Länder eine Ablehnung zu erkennen. Die Bundesregierung wolle daher eine Ermächtigungsgrundlage in das Straßenverkehrsgesetz einfügen, die es den einzelnen Landesregierungen ermöglicht, Regelungen zu erlassen, damit die Moped-Fahrerlaubnis schon mit 15 Jahren erworben werden kann, kündigte der Staatssekretär an.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 702 v. 26.09.2018
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