Der Bundesrat hat am 23.11.2018 der Erhöhung der Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen ab Januar 2019 zugestimmt und einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 02.11.2018 gebilligt.

In den neuen Mautsätzen werden künftig auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigt. Elektro-Lkw sind von der Gebühr befreit. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen: Sie entlasten leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen und kommen zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute. Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit, ebenso land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrates in dessen Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurück.

Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens werden die Mautsätze nun aktualisiert. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Mrd. Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Weitere Informationen

Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 19/3930 – PDF, 359 KB)

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 529/18 – PDF, 263 KB)

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 23.11.2018

Höhere Lkw-Mautsätze ab 2019
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
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