Neben Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Niederlande, Lettland, Malta, Slowenien und Portugal aktiv die Möglichkeit, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im Schengener Informationssystem (SIS II) zu identifizieren.

„Darüber hinaus haben Ungarn, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Polen die sog. Integrationstests erfolgreich abgeschlossen, so dass eine aktive Nutzung zeitnah zu erwarten ist“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3487 – PDF, 161 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/3223 – PDF, 155 KB) weiter. Der Vorlage zufolge sind im zentralen SIS II-AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem) sind derzeit zirka 135.000 Fingerabdruckdaten gespeichert.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 555 v. 30.07.2018

Fingerabdrücke im SIS
Andrea KahleRechtsanwältin