Der Bund wird sämtliche Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft des Lkw-Mautsystems Toll Collect zunächst selbst übernehmen.

Der aktuelle Betreibervertrag zwischen dem Bund und Toll Collect läuft zum 31.08.2018 aus. Eine Verlängerung des Vertrages ist vergaberechtlich nicht möglich. Zur Weiterführung der Lkw-Maut hat das Bundesverkehrsministerium im Oktober 2016 ein europaweites Vergabeverfahren gestartet. Das Verfahren zur Vergabe der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH und zum Abschluss eines neuen Betreibervertrages läuft noch. Dabei steht für den Bund der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit an oberster Stelle.

Das Unternehmen Toll Collect ist seit 2005 mit der Erhebung der Lkw-Maut und der automatischen Kontrolle mittels Kontrollbrücken beauftragt. Für diese Dienstleistungen erhält die Toll Collect GmbH eine Vergütung, die klar im Mautbetreibervertrag geregelt ist. Die Gesamtvergütung beträgt pro Jahr rund 450 Mio. Euro. Dieser Vergütung standen im Jahr 2017 rund 4,7 Mrd. Euro Einnahmen des Bundes aus der Lkw-Maut gegenüber. Diese werden seit 2011 ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet. An der Toll Collect GmbH mit Sitz in Berlin sind mit je 45% die Deutsche Telekom und Daimler Financial Services beteiligt. Der französische Vinci-Konzern hält weitere 10% der Anteile.

Wegen der verspäteten Einführung der Lkw-Maut und dadurch entgangenen Mauteinnahmen in Milliardenhöhe haben Bund und Toll Collect seit 2004 vor einem unabhängigen Schiedsgericht gestritten. Im Mai 2018 konnte der Mautstreit nach 14 Jahren beendet werden. Dabei wurde die bestmögliche Lösung für den Steuerzahler erreicht – mit einem für beide Seiten fairen Vergleich in Höhe von insgesamt rund 3,2 Mrd. Euro zugunsten des Bundes.

Der aktuelle Betreibervertrag mit Toll Collect läuft am 31.08.2018 aus. Zur Weiterführung der Lkw-Maut hat das Bundesverkehrsministerium im Oktober 2016 ein europaweites Vergabeverfahren gestartet. Dieses wird jedoch nicht bis Ende August abgeschlossen sein. Der Bund wird daher zum 01.09.2018 die im aktuellen Betreibervertrag vorgesehene „Call Option“ ausüben, sämtliche Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH zunächst selbst übernehmen und mit dieser für eine Interimsphase einen neuen Betreibervertrag abschließen.

Im laufenden Vergabeverfahren steht für den Bund der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit an oberster Stelle. Vor der Veröffentlichung der europaweiten Auftragsbekanntmachung wurde daher eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass der Betrieb des Mautsystemes durch einen Privaten wirtschaftlicher ist als der Eigenbetrieb durch den Bund. Auf dieser Basis wurde entschieden, die Leistungserbringung auch für die Zukunft durch einen privaten Betreiber auszuschreiben.

Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter wurden im Juli 2018 aufgefordert, ihre endgültigen Angebote bis zum 27.09.2018 abzugeben. Die Zuschlagserteilung soll noch in diesem Jahr erfolgen. An Private veräußert wird nur, wenn dies für den Bund wirtschaftlich ist. Hierfür werden im Rahmen einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung den endgültigen Angeboten der Bieter die Kosten der Leistungserbringung im Eigenbetrieb gegenübergestellt. Das Ergebnis der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bleibt abzuwarten. Mit der schrittweisen Ausweitung der Lkw-Maut hat die Bundesregierung einen Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung eingeleitet. Mautpflichtig sind seit dem 01.07.2018 alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Die Einnahmen fließen direkt in die Modernisierung und den Ausbau der Straßeninfrastruktur.

Quelle: Newsletter der BReg v. 31.08.2018

Bund übernimmt Toll Collect
Andrea KahleRechtsanwältin

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