BGH, Pressemitteilung vom 05.08.2020

Beschluss vom 28. Juli 2020 – 4 StR 97/20

Das Landgericht hat den 53jährigen Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung und seinen 26jährigen Ziehsohn wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem hat es jeweils festgestellt, dass die Schuld der Angeklagten besonders schwer wiegt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten die auf einem Hof in Hille lebenden Angeklagten gemeinsam zwei Männer, die sie heimtückisch erschlugen. Darüber hinaus tötete der 53jährige Angeklagte einen Nachbarn auf ähnliche Weise.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf mehrere Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen der beiden Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

Landgericht Bielefeld – Urteil vom 19. Juli 2019 – 1 Ks – 446 Js 91/18 – 13/18

Karlsruhe, den 5. August 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

BGH, Urteil des Landgerichts Bielefeld zu den Morden in Hille rechtskräftig
Andrea KahleRechtsanwältin
BGH, Urteil des Landgerichts Bielefeld zu den Morden in Hille rechtskräftig
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.