Tötung einer 16-Jährigen nach dem Besuch des Herbstfests in Rockenhausen

BGH, Pressemitteilung vom 27.09.2016

Beschluss vom 13. September 2016 – 4 StR 371/16

Das Landgericht Kaiserslautern hatte einen heute 21 Jahre alten Praktikanten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts lernten sich der Angeklagte und das spätere Tatopfer am Abend des 12. September 2015 auf dem Herbstfest in Rockenhausen kennen. Nachdem der Angeklagte die 16-Jährige am frühen Morgen des 13. September 2015 zum Bahnhof in Rockenhausen begleitet hatte, zwang er sie auf einer nahegelegenen Grünfläche mit Gewalt zur Duldung des Geschlechtsverkehrs. Anschließend erdrosselte er die junge Frau mit seinem Gürtel, um die Entdeckung der vorausgegangenen Vergewaltigung zu verhindern. Ihre Leiche warf er in einen Kanalschacht.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern keine ihn beschwerenden Rechtsfehler aufweist.

Vorinstanz:

Landgericht Kaiserslautern – Urteil vom 12. Mai 2016 – 1 KLs 6035 Js 14853/15 jug

Karlsruhe, den 27. September 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501