Vertragswidriges Verhalten des Mandanten
Wenn dem Mandanten vertragswidriges Verhalten vorzuwerfen ist, ist der Rechtsanwalt berechtigt, das Mandat zu kündigen. Er behält dabei seine bis dato verdienten Gebührenansprüche, wenn ihm nicht seinerseits erhebliche Pflichtverstöße zur Last fallen.Der Hauptfall der Mandatskündigung
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