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    Für eine außergerichtliche Beratung und im Einzelfall auch Schriftverkehr können Mandanten, die wenig Einkommen und kein Vermögen haben, vom Amtsgericht ihres Wohnsitzes Beratungshilfe im Familienrecht erhalten. Die Mandanten selbst zahlen dem Anwalt 15 Euro, der Anwalt erhält je nach Tätigkeiten zwischen 30 Euro und 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer aus der Staatskasse.

    Wir bitten darum, in derartigen Fällen den Beratungshilfeschein vor dem Termin in unserer Kanzlei bei dem zuständigen Amtsgericht zu holen, weil bei späterer Beantragung und Ablehnung der Beratungshilfe duch das Amtsgericht der Mandant die Kosten selbst zu zahlen hat. Dies ist beispielsweise oft der Fall bei Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten sowie bei Fragestellungen zum Kindesunterhalt, weil hier auch das Jugendamt kostenlose Hilfestellung anbietet.

    Beratungshilfe im Familienrecht
    Denise HübenthalRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)